? Michael Schrittwieser - Aufstellungen-Coaching-

Coaching

Kontakt

Michael Schrittwieser

Kundratstrasse 6/4/3
1100 Wien
0699/18622203
mehr@freude-am-leben.at

Google

Coaching

Was ist Coaching ?

Unter dem Begriff "Coaching" hat sich eine Form der Lebensberatung etabliert, die hilft, herausfordernde Situationen besser zu bewältigen und gleichzeitig eigene Stärken und Fähigkeiten möglichst nachhaltig zu entwickeln. Mit einem unterstützenden Coach, nützen Sie eine Phase der persönlichen Umorientierung, um dem Bewusstsein Beweglichkeit zu verleihen, Kompetenzen zu verfeinern und Umsetzungskraft zu erlangen. Der persönliche Coach stößt dabei durch gezielte Frageformen Denkprozesse an, d.h. er gibt keine fertigen Lösungen vor, sondern hilft dem Betreuten, diese aus sich selbst heraus zu finden. Außderdem gibt er ihm/ihr Methoden mit auf den Weg, die fortan bei der Lebensbewältigung hilfreich sein können.

Was bringt Coaching ?

- Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und der eigenen Wahrnehmung
- Steigerung der Kreativität
- Zugang zu den eigenen Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten
- Das Finden und Erkennen von Verhaltensmustern
- Flexibilität und Freiheit durch Wahlmöglichkeiten
- Konkrete Arbeit an Zielen und deren Umsetzung
- Entscheidungshilfen
- Neue Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten

Und durch all das mehr Zufriedenheit und eine Steigerung der Lebensqualität.

Wie läuft ein Coaching ab?

Im Erstgespräch (kostenlos, Dauer: ca.30 Minuten) stecken Coach und Kunde die Rahmenbedingungen ab:
? Umfang für die Zusammenarbeit
? Ziel und Etappenziele zum Erreichen der Aufgabenstellung
? Ort der Zusammenkünfte
? Dauer und Intensität der Beratung
? Kommunikationsformen (Gespräch, Telefon, E-Mail usw.)

Für ein erfolgreiches Coaching ist Ihre Bereitschaft entscheidend, sich auf neue Prozesse einzulassen, die gemeinsam erarbeiteten Schritte umzusetzen und in aller Offenheit Erreichtes zu reflektieren.

Was kostet Coaching?

Das Erstgespräch ist kostenlos danach: 4% vom monatlichen Nettoeinkommen; wenn verheiratet/Lebensgemeinschaft von der Hälfte des gemeinsamen Einkommens ohne Familienbeihilfe: Min. Euro 30,- max. Euro 120,-